Ablauf

Was muss ich tun? Worauf muss ich mich einstellen? Was kann ich erwarten? Welche Unterlagen kann ich vorbereiten?

Ablauf

Was muss ich tun? Worauf muss ich mich einstellen? Was kann ich erwarten? Welche Unterlagen kann ich vorbereiten?

Benachrichtigung

Nach Eintritt des Todes ist zunächst der (Haus-)Arzt zu verständigen (von Angehörigen, Pflege- oder Krankenhauspersonal). Nach einer Untersuchung werden die entsprechenden Sterbedokumente – frühestens 2 Stunden nach Eintritt des Todes – ausgestellt.

Gleichzeitig können Sie sich an uns wenden (02104 / 31512). Wir werden Ihnen alle weiteren Schritte erläutern und einen Termin für die Überführung und das Trauergespräch vereinbaren.

Wir sind nicht ortsgebunden und können Ihnen überall begleitend zur Seite stehen.

Im akuten Trauerfall können Sie uns rund um die Uhr telefonisch erreichen.

Überführung

Erst nach der Ausstellung der Todesbescheinigung ist es uns möglich, den Verstorbenen zu überführen.

Bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes darf der Verstorbene an einem Ort ohne Kühlmöglichkeit, z.B. zu Hause, verbleiben.

Sollte der Arzt sich über eine natürliche Todesursache nicht sicher sein, wird die Kriminalpolizei hinzugezogen und nimmt vorerst die Überführung vom Sterbeort vor. Ein Staatsanwalt prüft die Todesursache und nach Klärung erteilt er eine Freigabe. Ab diesem Zeitpunkt dürfen wir wieder tätig werden.

Die Überführung wird in der Regel mit einer Trage durchgeführt.

Trauergespräch

Ein ausführliches Trauergespräch (von ca. 1-2 Stunden) mit Ihnen klärt, wie der weitere Weg des Abschieds verlaufen soll. Wir beraten Sie unter anderem bei der Bestattungs- oder Grabart, der Wahl des Friedhofes, der Trauerkarten oder der Blumen.

Dieses Gespräch kann in unseren Räumen, gerne aber auch bei Ihnen zu Hause, erfolgen. Zumeist findet es einen bis drei Tage nach dem Sterbetag statt.

Das Ziel des Gesprächs ist es, gemeinsam Ihre Wünsche heraus zu finden und Ihnen die damit verbundenen Aufgaben ab zu nehmen, um Raum und Zeit für ihre Trauer zu schaffen.

Unter „Bestattung“ erhalten Sie einen Eindruck, welche Möglichkeiten und Leistungen wir Ihnen anbieten.

Unser Versprechen

Wir möchten Ihnen Wegbegleiter und Stütze in dieser schwierigen Zeit sein und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Uns ist es ein Anliegen, dem Verstorbenen, als auch Ihnen, einen würdevollen und einzigartigen Abschied zu gestalten.

Unser Versprechen

Wir möchten Ihnen Wegbegleiter und Stütze in dieser schwierigen Zeit sein und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Uns ist es ein Anliegen, dem Verstorbenen, als auch Ihnen, einen würdevollen und einzigartigen Abschied zu gestalten.

Notwendige Unterlagen

Wir kümmern uns gerne um die gesamte Organisation und Erledigung sämtlicher Formalitäten. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Besorgung fehlender Dokumente behilflich.

Notwendige Unterlagen

Wir kümmern uns gerne um die gesamte Organisation und Erledigung sämtlicher Formalitäten. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Besorgung fehlender Dokumente behilflich.

Notwendige Unterlagen zur Beurkundung des Todes beim Standesamt

Folgende Unterlagen müssen abhängig des Familienstands im Original für die Beurkundung beim Standesamt vorgelegt werden.

Wählen Sie die Spalte mit dem entsprechenden Familienstand des Verstorbenen und lesen Sie in den mit „X“ markierten Zeilen die notwendigen Unterlagen ab:

Dokument/ Familienstand verheiratet verwitwet geschieden ledig
Personalausweis X X X X
Stammbuch /
Heiratsurkunde /
Familienbuchauszug
X X X
Sterbeurkunde
des Ehepartners
X
rechtskräftiges
Scheidungsurteil
X
Geburtsurkunde X

Bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, werden die Dokumente in internationaler Ausführung oder im Original und beglaubigter Übersetzung benötigt. Zusätzlich zur Heiratsurkunde ist auch die Geburtsurkunde vorzulegen. Falls vorhanden, sind auch Registrierschein und Vertriebenenausweis notwendig.

Folgende Unterlagen müssen abhängig des Familienstands im Original für die Beurkundung beim Standesamt vorgelegt werden.

Wählen Sie die Spalte mit dem entsprechenden Familienstand des Verstorbenen und lesen Sie in den mit „X“ markierten Zeilen die notwendigen Unterlagen ab:

Dokumente / Familienstand verheiratet verwitwet geschieden ledig
Personalausweis X X X X
Stammbuch /
Heiratsurkunde /
Familienbuchauszug
X X X
Sterbeurkunde
des Ehepartners
X
rechtskräftiges
Scheidungsurteil
X
Geburtsurkunde X

Bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, werden die Dokumente in internationaler Ausführung oder im Original und beglaubigter Übersetzung benötigt. Zusätzlich zur Heiratsurkunde ist auch die Geburtsurkunde vorzulegen. Falls vorhanden, sind auch Registrierschein und Vertriebenenausweis notwendig.

Notwendige Unterlagen zur Erledigung von Rentenangelegenheiten

Für die Abmeldung der Rente/Pension:

• Unterlagen der gesetzlichen Rente oder Pension (z.B. letzter Rentenbescheid, Rentenanpassung)

• Unterlagen der betrieblichen oder Zusatz-Rente (z.B. letzter Rentenbescheid)

Für den Antrag der Witwen/r-Rente und der Rentenvorauszahlung benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

• Unterlagen der gesetzlichen und/oder betrieblichen Rente der Witwe/des Witwers

• Versicherungsnummer der Krankenkassen der Witwe/des Witwers

• Bankverbindung (IBAN und BIC)

• Steuer-ID-Nummer der Witwe/des Witwers

• Nachweise über sonstige Einkünfte

Für den Halbwaisen-Rentenantrag benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

• Geburtsurkunde des Kindes

• Versicherungsnummern der Krankenkasse des Kindes

• Bankverbindung (IBAN und BIC)

• Steuer-ID-Nummer des Kindes

• Nachweis über Schule, Studium und/oder Einkommen

Notwendige Unterlagen zur Abmeldung diverser Stellen und anderer Erledigungen

• Krankenkassenkarte oder Versicherungsnummer

• Krankenzusatzversicherung

• Schwerbehindertenausweis

• Versicherungen/Original-Policen (zur Auszahlung, Abmeldung, Ummeldung)

• weitere privatrechtliche Verträge (Versorger, Telefonanschluss, Abonnements, usw.)

• Graburkunde – falls bereits eine Grabstelle vorhanden ist

• Testament oder Hinterlegungsschein im Original

Download

Hier können Sie PDF-Dateien durch Klicken auf die Symbole herunterladen. Das Passwort für die geschützten Dateien erhalten Sie im Trauergespäch.

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